AGBs
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Lieferung

Die bestätigte Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk bzw. Lager verlassen hat. Verzögert sich eine Lieferung um mehr als 4 Wochen über den zugesagten Termin hinaus, so kann der Kunde eine Nachfrist von 3 Wochen setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er für die nicht lieferfähigen Teile vom Vertrag zurücktreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch die bei unseren Lieferanten und Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung erfolgt entsprechend der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind ausdrücklich als zulässig anerkannt. Über- und Unterlieferung von +-10% behalten wir uns vor. Die Lieferung von Sonderleitungen erfolgt in produktionstechnisch bedingten Fertigungslängen. Teillieferungen sind zulässig.

Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, auch für künftige Geschäftsbedingungen. Abweichenden Gegenbestätigungen des Käufers wird widersprochen. Bei widersprechenden Geschäftsbedingungen des Kunden gilt die gesetzliche Regelung. Mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Preisbasis

Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die genannten Preise für Kupferkabel sind auf eine Kupferbasis von 150,--€/km Kupfer bezogen. Für die Ermittlung des Verkaufspreises ist die DELNotierung für Elektro-Kupfer am Tage nach Bestelleingang zuzüglich eines Beschaffungspreises von 1% zugrundegelegt.

Zahlung

Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Ist der Käufer in Verzug sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Sollten wir Bedenken bezüglich der pünktlichen Zahlung haben, kann die Lieferung von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Ist der Käufer mit der Bezahlung von früheren Lieferungen in Verzug, behalten wir uns die Auslieferung vor. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald das Produkt das Lager oder das Werk zum Versenden verlassen hat. Ist der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich, geht die Gefahr mit der Meldung Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Gewährleistung

Offensichtliche Mängel der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Dieselbe Frist gilt für Mängel, die später offensichtlich werden. Weitergehende Verpflichtungen des Käufers aus §§377 und 378 HGB bleiben unberührt. Wird erkennbar mangelhafte Ware verarbeitet oder eingebaut, bevor uns Gelegenheit gegeben worden ist, die Mängel zu prüfen, sind wir für alle sich hieraus ergebenden Folgen nicht verantwortlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verarbeitung und Verlegung aktuell geltende Vorschriften beachtet werden müssen. Bei begründeten Mängelrügen wird nach unserer Wahl Ersatz geliefert. Sofern die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft ist, kann der Käufer lediglich Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Auch bei versteckten Mängeln beginnt die Verjährungsfrist mit Übergabe der Ware. Die Gewähr für die Eignung der Erzeugnisse des Lieferers für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Anwendungsvorschläge werden nach bestem Wissen gegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Fall kann aus Ihnen eine Haftung für Schäden oder Nachteile hergeleitet werden.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns, insbesondere auch eines etwaigen Saldos aus laufender Rechnung, unser Eigentum. Der Käufer ist mit der Voraussetzung eines jederzeit zulässigen Widerrufs sowie des Vollzugs der nachfolgend vereinbarten Vorausabtretung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, nicht jedoch zu Ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Die Forderungen des Abnehmers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – sei diese rechtsmäßig oder rechtswidrig – tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Berechtigung erlischt, sofern der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. In diesem Fall hat uns der Käufer auf unser Verlangen sofort alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung unverzüglich Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu erteilen. Er hat uns sofort von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte zu informieren. Befindet sich der Käufer im Verzug, so können wir die Vorbehaltsware jederzeit heraus verlangen sowie die Waren und Forderungen zur Befriedigung unserer Ansprüche verwerten, auch wenn wir nicht vom Kauf zurückgetreten sind und keine Frist nach §326 BGB gesetzt haben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere die Rücknahme oder die Pfändung oder der Verwertung der Gegenstände, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer hat die Waren auf erstes Anfordern an uns herauszugeben. Wenn der Wert der vorstehenden Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderungen um 15% übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Anforderungen des Käufers voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freizugeben.

Haftung

Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich welcher Art, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, sind nach Maßgabe des §309 Nr.7 BGB ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Weiterlieferung von Ware ins Auslandung

Bei Weiterlieferung von Ware ins Ausland durch einen inländischen Käufer hat der Kunde in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die zu exportierende Ware Beschränkungen des Außenwirtschaftgesetzes der BRD, der Dual-UseVO der EU oder des US-Außenwirtschaftsrechts unterliegt.

Konstruktionsänderungen

Durch technische Weiterentwicklung und Änderung der Fertigungsverfahren notwendig gewordenen Konstruktionsänderungen bleiben dem Lieferer vorbehalten. Durchmesser- Angaben bei Kabel und Leitungen unterliegen den fertigungstechnischen Schwankungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Käufers sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit einem Käufer ist Aalen.

Schlussbestimmungen

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Käufer ist verpflichtet, bei Verletzung von gesetzlichen Ausfuhrbestimmungen, den daraus entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schaden zu ersetzen. Sofern einzelne Bedingungen des Vertrages oder Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, gilt die gesetzliche Regelung. Die übrigen Bedingungen bleiben bestehen.

Stand 31.Jan. 2008